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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21   

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https://dejure.org/2022,42568
LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21 (https://dejure.org/2022,42568)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2022 - 2 Sa 187/21 (https://dejure.org/2022,42568)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2022 - 2 Sa 187/21 (https://dejure.org/2022,42568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 99 Abs 1 BetrVG, § 326 Abs 1 BGB, § 611a Abs 2 BGB, § 615 BGB, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Beendigung von Homeoffice - Ausgangssperre in Frankreich - Interessenabwägung

  • IWW

    § 247 BGB, §§ ... 618 Abs. 1, 241 BGB, § 275 Abs. 3 BGB, § 95 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, § 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 17 Ziff. 3 MTV, § 106 GewO, § 106 S. 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB, § 17 Ziff. 3 Abs. 1 MTV, § 111 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 326 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, § 297 BGB, §§ 611a Abs. 2, 615 BGB, §§ 286 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverweigerung; Ausgangssperre; Corona; Direktionsrecht; Homeoffice; Interessenabwägung; Rechtsirrtum; Außerordentliche Kündigung; Beendigung von Homeoffice; Ausgangssperre in Frankreich

  • rechtsportal.de

    Arbeitsverweigerung; Ausgangssperre; Corona; Direktionsrecht; Homeoffice; Interessenabwägung; Rechtsirrtum; Außerordentliche Kündigung; Beendigung von Homeoffice; Ausgangssperre in Frankreich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21
    Die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist ein in diesem Sinne "an sich" die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigender Grund (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 28 und 29).

    Auch wenn sich ihre Annahme, sie dürfe aufgrund der in Frankreich verhängten Ausgangssperre in Anbetracht der von ihr angeführten objektiven Möglichkeit der Telearbeit nicht von ihrem Wohnort in Frankreich nach C-Stadt zur Aufnahme ihrer Tätigkeit am Hauptsitz der Beklagten fahren, als unzutreffend erweist und sie hierfür grundsätzlich selbst das Risiko zu tragen hat, ist ihr Rechtsirrtum, auch wenn er für sie als Rechtsanwältin auflösbar und vermeidbar gewesen sein mag, für die Interessenabwägung nicht von vornherein bedeutungslos (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 56).

  • LAG München, 26.08.2021 - 3 SaGa 13/21

    Homeoffice, Weisungsrecht, Abänderung, billiges Ermessen, Anspruch auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21
    Das Urteil des Arbeitsgerichts werde bestätigt durch den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 26. August 2021 (Az.: 3 SaGa 13/21), wonach der Arbeitgeber die Rückkehr aus dem coronabedingten Homeoffice ins Büro habe anordnen dürfen.
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21
    Das ist der Fall, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 29 und 30).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21
    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21
    Ebenso ist unentschuldigtes Fehlen an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36).
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21
    42 Zwar stellt sowohl die Zuweisung einer Tätigkeit im Homeoffice als auch die Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit in der Regel eine Versetzung dar (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 18 ff.).
  • BAG, 24.11.1982 - 5 AZR 516/80
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21
    Im Hinblick darauf, dass danach bereits die Einführung von Homeoffice ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgt war, liegt in der Rückgängigmachung der betriebsverfassungsrechtlich nicht wirksam übertragenen Tätigkeit im Homeoffice lediglich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (vgl. BAG 24. November 1982 - 5 AZR 516/80 - Rn. 48 ff.).
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